1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen werden durch Erteilung des Auftrages vom Besteller verbindlich anerkannt. Andere Bedingungen sind nur bindend, wenn sie ausdrücklich von uns schriftlich anerkannt werden. Dies gilt besonders für Einkaufs- oder Auftragsbedingungen des Bestellers soweit sie zu diesen Bestimmungen in Widerspruch stehen oder einzelne Bestimmungen ausschließen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich soweit nicht das Gegenteil aus dem Angebot hervorgeht.
Von NAXIS werden weder Stornierungs- noch Änderungsanfragen des Käufers angenommen, wenn diese später als 4 Tage nach Ausstellung der Auftragsbestätigung und folglich nach deren Unwiderruflichkeit eingehen. Für bereits in Produktion befindliche oder zum Versand gebrachte Ware wird der volle Preis berechnet, es sei denn, dass dem Rücktritt vom Vertrag unsererseits schriftlich zugestimmt wurde.
2. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk und beinhalten keine Mehrwertsteuer. Unsere Preise beruhen auf den derzeitigen Kostenfaktoren.
Für Bestellungen unter einem Mindestwert von EUR 100,- berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,-.
3. Lieferung, Lieferzeit
Die Standardlieferzeit beträgt 30 Tage ab Auftragseingang. Alle im Lager vorhandenen Produkte werden innerhalb einer Woche ausgeliefert.
Die Einhaltung der Lieferzeit setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus.
Der Besteller kann wegen verspäteter Lieferung weder Schadenersatz verlangen noch vom Kauf zurücktreten.
Betriebsstörungen jeder Art, insbesondere Verzögerung bei der Anlieferung von Rohmaterial, Streiks, Maschinendefekte oder Fälle höherer Gewalt wie auch Nichteinhalten von Zahlungsbedingungen berechtigen uns, die Lieferzeit hinauszuschieben. Wir sind zu Teillieferungen, welche als selbständiges Geschäft gelten, berechtigt.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, falls nicht anders vereinbart, innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 3% über den Zinssatz der Nationalbank zu verrechnen. Wechsel übernehmen wir nur nach besonderer Vereinbarung unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum.
6. Beanstandungen
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Auf unser Verlangen müssen die beanstandeten Teile auf unsere Kosten zurückgeschickt werden.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Wien / Austria. Als Gerichtsstand gilt das Landes- als Handelsgericht Wien.
Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht.